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  • AutorenbildNadine

Ist die Zeit reif für ein bedingungsloses Grundeinkommen?

Am 5. Juni 2016 wurde die eidgenössische Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt, nachdem sich der Bundesrat und das Parlament gegen die Initiative ausgesprochen haben. Der Bundesrat und das Parlament begründeten ihre Ablehnung "in der Überzeugung, dass die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommen die Schweizer Wirtschaft und das System der sozialen Sicherheit geschwächt hätte."

Diese Begründung mag wohl massgebend für die Ablehnung durch das Stimmvolk gewesen sein. Und ausreichend genug das Thema vom Bildschirm verschwinden zu lassen.


Gut vier Jahre später, aufgrund der ausserordentlichen Lage, in welcher wir uns seit anfangs März 2020 befinden, wird das Thema eines bedingungslosen Grundeinkommens in der Schweiz erneut von diversen Seiten aufgegriffen, teils sogar durch eine Petition begrenzt für sechs Monate gefordert.


Bereits vor neun Jahren habe ich mich während meines Studiums intensiv mit der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens befasst. Ausschlaggebend war der Film "Grundeinkommen – Ein Film-Essay von Daniel Häni und Enno Schmidt", welcher mir per Zufall in die Hände kam. Ein sehr empfehlenswerter Film: wenn auch etwas langatmig sind diese 90 Minuten gut investierte Lebenszeit. Ich fand die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens so spannend und interessant, dass ich mich mit eigenen Recherchen davon überzeugen wollte, ob diese Idee realistisch oder doch nur eine Utopie ist. So widmete ich dieses Thema einer meiner Semesterarbeiten unter dem Titel "Bedingungsloses Grundeinkommen - Eine Gegenüberstellung von Pro und Contra im Rahmensystem Schweiz".


Doch was ist überhaupt ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)?

Damals als ich meine Arbeit schrieb, fand ich noch keine allgemein gültige Definition des BGEs. So definierte ich unter Einbezug verschiedenen Quellen das BGE wie folgt:

Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein soziales Finanztransfermodell, bei dem das Einkommen von der Arbeit entkoppelt wird, um die Wirtschaftsordnung der Marktwirtschaft mit dem Ziel jeden einzelnen Menschen am Arbeitsmarkt zu stärken, weiter zu entwickeln. Konkret ist das Modell ein Bürgerrecht, welches beinhaltet, dass jede Bürgerin und jeder Bürger eines Landes monatlich ein in der Höhe zu definierendes, aber existenzsicherndes und auf einem kulturtauglichen Niveau festgelegtes Entgelt bedingungslos, d.h. ohne steuerliche Überprüfung, vom Staat erhält und zwar unabhängig davon, ob eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (vgl. Baumeler 2013, S. 2-3).

Heute im Jahre 2020 findet man im Worldwideweb mit dem Stichwort "bedingungsloses Grundeinkommen" eine mehr oder weniger einheitliche Definition und viel ausführliche Informationen. Selbst in Gablers Wirtschaftslexikon ist seit 2016 ein entsprechender Eintrag von Prof. Dr. Oliver Bendel zu finden.

Es macht den Anschein, obwohl das Thema in der Schweiz vom Medienradar verschwand, dass doch viele Personen sich im Hintergrund mit dem BGE weiter beschäftigt haben. Nicht umsonst flackert innert kürzester Zeit das Thema erneut auf und bewegt die Gesellschaft.

Ich bin nach wie vor eine Befürworterin eines BGEs. Mir war jedoch schon damals klar, als ich mich intensiv mit dem BGE auseinandergesetzt hatte, dass erst ein Katalysator nötig ist, um in der Politik und Gesellschaft für dieses Thema auf Gehör zu stossen.


Möglicherweise ist dieser Katalysator nun die weltweit vorhandene ausserordentliche Lage, die so manche Volkswirtschaft nicht ohne einschneidende Veränderungen überstehen wird.

Möglicherweise könnte diese ausserordentliche Lage, in der Hoffnung gravierende Schäden der Volkswirtschaft zu glättenden, die Meinungsmacher umstimmen.

Doch genau hier liegt der kritische Punkt für die Einführung oder auch befristete Einführung eines BGEs:

Das BGE ist kein Instrument, welches überbrückend die Volkswirtschaft stützen oder gar "retten" kann. Vielmehr ist das BGE ein Konzept, "welches Instrumente für die Weiterentwicklung einer hoch produktiven Wirtschaft präzisiert, um "die Menschen von der Arbeit zu befreien" (Werner 2005, S.13) zugunsten der gesellschaftlichen Anerkennung von notwendigen, aber heute unbezahlten Tätigkeiten (vgl. Reitter 2012, S.10)." (Baumeler 2013, S. 2). Somit ist das Konzept des BGEs an Stelle des quantitativen Wirtschaftswachstums eine alternative Antwort auf die Frage der Arbeitslosenbekämpfung und Wohlstandssteigerung. Und zwar im Sinne von Lebensqualität, die der heutigen hochmodernisierten Gesellschaft mehr Handlungsfreiraum am Arbeitsmarkt ermöglichen würde (vgl. Baumeler 2013, S.2).


Somit wäre es fatal, nur in Anbetracht der Dringlichkeit und zur "Rettung der Volkswirtschaft" ein solches Konzept panikartig (wie so einiges anderes auch) einzuführen. Mit anderen Worten ausgedrückt: Das von der Petition "Bedingungsloses Grundeinkommen für die Schweiz für die nächsten 6 Monate" geforderte bedingungslose Grundeinkommen entspricht nicht der korrekten Begrifflichkeit eines bedingungslosen Grundeinkommens, welches für die Unterstützung von Mitbürgerinnen und Mitbürgern gefordert wird. Denn nur schon bei der kleinsten Einschränkung eines BGEs, damit meine ich die Befristung, handelt es sich um eine substanziell andere Konzeption und es kann nicht von einem BGE gesprochen werden (vgl. Baumeler 2013, S.3). Zudem stellt sich auch die Frage nach der Finanzierung dieser in der Petition geforderten finanziellen Unterstützung, denn bei einem BGE handelt es sich nicht um eine Erhöhung der Staatsquote, sondern um ein Finanztransfermodell. Das bedeutet, dass mit einem BGE nicht zusätzlich Geld vom Staat zur Verfügung gestellt wird, sondern durch diesen der Geldtransfer ermöglicht werden soll (vgl. Baumeler 2013, S.4). Um nicht falsch verstanden zu werden: ich möchte keineswegs diese Petition verreissen, nicht umsonst habe ich selbst unterschrieben. Vielmehr ist es mir ein Anliegen, Aufklärung zur Begrifflichkeit des bedingungslosen Grundeinkommens zu leisten.

Nachtrag vom 11. April 2020:

Ich habe meine Unterschrift von der erwähnten Petition zurückgezogen und muss mich bewusst davon distanzieren. Der Initiator hat in einem Update einen Auszug des an den Bundesrat gerichteten Brief veröffentlicht. Darin wird vorgeschlagen, dass das befristete BGE nur Personen erhalten sollen, welche nicht mehr als einen gewissen Betrag als Einkommen ausweisen können. Mit diesem Aspekt geht die Bedingungslosigkeit verloren. Folglich kann NICHT von einem bedingungslosen Grundeinkommen gesprochen werden und verfehlt die effektive Absicht. Somit ist die Petition irreführend, da es klar „nur“ um sogenanntes Helikoptergeld geht.


Doch am allerwichtigsten scheint mir, dass durch diese herausfordernde Zeit, welche wir global gerade erleben, ein Impuls ausgelöst wird, sich Gedanken um unsere künftigen Volkswirtschaften zu machen. Wir sollten alle möglichen revolutionären Ansätze in Betracht ziehen, die es erlauben, die soziale Integration aller Menschen zu erfüllen und in Zukunft für solche Krisen, welche vermutlich vermehrt aufkeimen werden, gewappneter zu sein.


Die jüngste Geschichte, die gerade geschrieben wird, wird das Leben von uns allen verändern. Die Frage ist nur inwiefern. Ich bin überzeugt, dass in uns Menschen genug Potential vorhanden ist, um positive Veränderungen herbeizuführen. Bildlich gesprochen: Ein Puzzle, dass je länger je mehr Formen annimmt.


Herzlichst

Nadine


Quellenangabe von Bücher und weiterführende Links/Bücher:




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